Arbeitsvertrag, Berufsausbildungsvertrag und sonstige Dienstverträge
- Wann findet das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) Anwendung?
- Was mache ich, wenn der Arbeitgeber mir keinen Arbeitsvertrag aushändigt?
- Wann muss der Arbeitgeber die wesentlichen Vertragsbedingungen nachweisen?
- Muss ich eine vertragliche Änderung der Arbeitsbedingungen hinnehmen?
- Habe ich Anspruch auf die Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit?
- Gibt es für Überstunden Zuschläge?
- Wann finden Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis Anwendung?
- Was sind Mindestarbeitsbedingungen?
- Welche Urlaubsansprüche habe ich?
- Was versteht man unter Ausschlussfristen?
- Darf der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer andere Tätigkeiten zuweisen?
- Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld?
- Dürfen Zulagen einfach gekürzt werden?
- Was ist eine Leistungszulage?
- Kann ich mein krankes Kind versorgen und der Arbeit fernbleiben - riskiere ich eine Kündigung – was muss ich hierbei beachten?
- Darf der Arbeitgeber mich von der Arbeit freistellen?
- Welche Rechte habe ich bei Stellenausschreibungen?
- Was mache ich, wenn der Arbeitgeber erklärt, er stelle keine Frauen, ältere Arbeitnehmer, behinderte Menschen usw. ein?
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Dienstleistungen
Jedes Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis benötigt eine vertragliche Grundlage. Dies ist regelmäßig der Arbeitsvertrag oder Anstellungsvertrag. Auch wenn die Rechtsverhältnisse formlos zustande kommen können, sieht u. a. das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen und/oder ihre Abänderung spätesten einen Monat nach Beginn der Arbeit (§ 2 Abs. 1 NachwG) bzw. innerhalb von 2 Monaten nach der Änderung auf Verlangen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer schriftlich auszuhändigen sind. Mit der Begründung, Durchführung und der Beendigung von Arbeits- sowie Berufsausbildungsverträgen stellen sich den betroffenen Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder Auszubildenden oftmals Rechtsfragen, deren Beantwortung für die zukünftige Abwicklung der Rechtsverhältnisse von wesentlicher Bedeutung sein werden. PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung der Verträge kompetent aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und langjährigen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht.
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Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht