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Dr. PROBST · Rechtsanwälte

Sozietät von Rechtsanwälten · Fachanwälten · Mediatoren in Rostock
 

Arbeitsvertrag, Berufsausbildungsvertrag und sonstige Dienstverträge


Dienstleistungen


Jedes Arbeitsverhältnis und Berufsausbildungsverhältnis benötigt eine vertragliche Grundlage. Dies ist regelmäßig der Arbeitsvertrag oder Anstellungsvertrag. Auch wenn die Rechtsverhältnisse formlos zustande kommen können, sieht u. a. das Nachweisgesetz (NachwG) vor, dass die wesentlichen Arbeitsbedingungen und/oder ihre Abänderung spätesten einen Monat nach Beginn der Arbeit (§ 2 Abs. 1 NachwG) bzw. innerhalb von 2 Monaten nach der Änderung auf Verlangen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer schriftlich auszuhändigen sind. Mit der Begründung, Durchführung und der Beendigung von Arbeits- sowie Berufsausbildungsverträgen stellen sich den betroffenen Arbeitgebern, Arbeitnehmern oder Auszubildenden oftmals Rechtsfragen, deren Beantwortung für die zukünftige Abwicklung der Rechtsverhältnisse von wesentlicher Bedeutung sein werden. PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung der Verträge kompetent aufgrund ihrer besonderen Kenntnisse und langjährigen praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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