Jugendarbeitsschutzrecht
- Wie und wo ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Arbeitsleben geregelt?
- Was ist die Kinderarbeitsschutzverordnung - KindArbSchV?
- Welche Rechte ergeben sich aus dem Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend?Ist die Beschäftigung von Kindern generell verboten?
- Wie viele Stunden dürfen Jugendliche überhaupt arbeiten?
- Dürfen Jugendliche Schichtarbeit leisten?
- Welchen Urlaubsanspruch hat ein Jugendlicher?
- Was ist bei gefährlichen Arbeiten zu beachten?
- Wie sind Jugendliche im Arbeitsleben gesundheitlich zu betreuen?
- Was ist zu beachten, wenn ich Jugendliche ausbilde?
- Welche Regelungen enthält das Berufsbildungsgesetz?
- Kann ein Auszubildender jederzeit kündigen?
- Darf ein Ausbilder jederzeit kündigen?
- Welche Probezeiten dürfen vereinbart werden?
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Sozialer Arbeitsschutz
Mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz, einem Gesetz des sozialen Arbeitsschutzes, wird der Mindestschutz von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt gewahrt. Es enthält Regelungen zur Begrenzung der Wochenarbeitszeit, der Einhaltung von Pausen, der Gewährung von Urlaub in Abhängigkeit vom jeweiligen Lebensalter, Bestimmungen zum Mindestalter beim Einsatz von Jugendlichen in bestimmten Branchen und Ausnahmen für die Landwirtschaft und beim Austragen von Zeitungen. Es enthält ferner Regelungen zum Berufsschulbesuch und darüber hinaus umfassende Bestimmungen zu Beschäftigungsverboten sowie die Verpflichtung des Arbeitgebers zur vorbeugenden Prüfung von Arbeitsbedingungen.
Dienstleistungen
PROBST · Rechtsanwälte beraten und unterstützen Sie in allen rechtlichen Belangen im Zusammenhang mit dem Jugendarbeitsschutzrecht. Dies betrifft Sie sowohl als Arbeitgeber, wenn in Ihrem Unternehmen Jugendliche eingesetzt werden, als auch Sie als sorgeverpflichtete Eltern und unmittelbar betroffene Jugendliche im Zusammenhang mit einer Beschäftigung.
Kontakt
Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht