Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Was ist ein Mindestlohn oder sind Mindestentgeltsätze?
- Muss ich als Auftraggeber den Lohn meines Auftragnehmers zahlen?
- Kann ich als Arbeitnehmer den Hauptauftraggeber auf meinen Mindestlohn verklagen, auch wenn ich beim Auftragnehmer angestellt wurde?
- Was sind Arbeitsgemeinschaften am Bau – wer ist dann mein Arbeitgeber?
- Wie verhalte ich mich, wenn die Zollverwaltung die Baustelle überprüft?
- Verhalte ich mich ordnungswidrig, wenn ich den Mindestlohn nicht zahle?
- Was besagt das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zum Mindestlohn?
- Welche Aufzeichnungspflichten habe ich als Arbeitgeber?
- Muss ich bei einem behördlichen Verlangen das Betreten meines Grundstücks und eine Prüfung dulden?
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Mindestarbeitsbedingungen
Mit dem AEntG sollen in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden können. In Anwendung des Gesetzes können nicht nur Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer bestimmt werden, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen nach Deutschland entsandt werden. Vielmehr eröffnet es die Möglichkeit, für alle im Inland beschäftigten Arbeitnehmer Mindestarbeitsbedingungen Geltung zu verschaffen. Diese Arbeitsbedingungen müssen in einem nach § 5 Tarifvertragsgesetz allgemeinverbindlichen oder durch Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales aufgrund des AEntG dazu erklärten Tarifvertrag festgelegt worden sein. Wesentliche hiervon betroffene Arbeitsbedingungen sind die Löhne und Gehälter (sog. Mindestlohn), Urlaubsansprüche, der Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften bzw. die Leiharbeit.
Dienstleistungen
Kenntnisse für die praktische Anwendung sind nicht nur für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmer von nicht unwesentlicher Bedeutung. PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie im Zusammenhang mit den Mindestarbeitsbedingungen fachlich kompetent und hilfreich.
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Rechtsanwalt Eckhard Probst
Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht