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Kündigungsschutzrecht


Kündigungsschutzgesetz und Sonderkündigungsschutz


Durch das Kündigungsschutzgesetz wird gesetzlich die grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Arbeitsverträgen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zugunsten der Arbeitnehmer bei der Beendigung auf sogenannte sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt. Hiermit verbinden sich vielfältige Fragen, auch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften. Denn das Kündigungsschutzgesetz ist keinesfalls isoliert zu betrachtet. In vielen Gesetzen finden sich Schutzbestimmungen zugunsten von Arbeitnehmern. Oftmals bedarf eine Kündigung der vorherigen Zustimmung einer Behörde.

Dienstleistungen


Wenn Sie eine Kündigung aussprechen müssen oder Adressat einer Kündigung werden und diese für ungerechtfertigt erachten, unterstützen Sie PROBST Rechtsanwälte mit ihrer Fachkompetenz und aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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