Kündigungsschutzrecht
- Wann und bei Vorliegen welcher Voraussetzungen darf überhaupt gekündigt werden?
- Unter welchen Voraussetzungen habe ich Kündigungsschutz?
- Was ist eine betriebsbedingte Kündigung und wann ist sie dringend?
- Welche Voraussetzungen müssen eine verhaltensbedingte und/oder eine personenbedingte Kündigung erfüllen und wodurch unterscheiden sie sich?
- Wann darf ich eine außerordentliche Kündigung aussprechen?
- Gibt es einen Unterschied zwischen einer außerordentlichen und fristlosen Kündigung?
- Was versteht man unter einer Sozialauswahl im Kündigungsschutzrecht?
- Welche sozialen Gesichtspunkte müssen und welche Gesichtspunkte dürfen im Kündigungsschutzrecht nicht berücksichtigt werden?
- Welchen Sonderkündigungsschutz genießen Mütter und schwerbehinderte Menschen?
- Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?
- Welche Gefahren birgt ein Aufhebungsvertrag?
- Habe ich im Kündigungsschutzrecht Anspruch auf eine Abfindung?
- Wird die Abfindung versteuert und zahle ich hierauf auch Sozialabgaben?
- Rechnet die Bundesagentur für Arbeit die Abfindung auf mein Arbeitslosengeld an?
- Erhalte ich eine Abfindung, wenn der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan abgeschlossen hat?
- Habe ich einen Beschäftigungsanspruch, obwohl mir eine Kündigung zuging?
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Kündigungsschutzgesetz und Sonderkündigungsschutz
Durch das Kündigungsschutzgesetz wird gesetzlich die grundsätzlich bestehende Kündigungsfreiheit von Arbeitsverträgen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zugunsten der Arbeitnehmer bei der Beendigung auf sogenannte sozial gerechtfertigte Kündigungen beschränkt. Hiermit verbinden sich vielfältige Fragen, auch im Zusammenhang mit anderen Vorschriften. Denn das Kündigungsschutzgesetz ist keinesfalls isoliert zu betrachtet. In vielen Gesetzen finden sich Schutzbestimmungen zugunsten von Arbeitnehmern. Oftmals bedarf eine Kündigung der vorherigen Zustimmung einer Behörde.
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Wenn Sie eine Kündigung aussprechen müssen oder Adressat einer Kündigung werden und diese für ungerechtfertigt erachten, unterstützen Sie PROBST Rechtsanwälte mit ihrer Fachkompetenz und aufgrund ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht.
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Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht