Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Wann habe ich Anspruch auf Leistungen nach dem BEEG?
- Wann beginnt und wann endet der Anspruch auf Elterngeld?
- Erhalte ich nur für ein betreutes Kind Elterngeld?
- Gibt es Einkommensgrenzen für den Bezug von Elterngeld?
- Wird Mutterschaftsgeld oder werden andere Leistungen auf das Elterngeld angerechnet?
- Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?
- Bis wann besteht der Anspruch auf Elternzeit?
- Wie nehme ich Elternzeit in Anspruch?
- Verliere ich meinen Anspruch auf Urlaub während der Elternzeit?
- Kann ich als Arbeitgeber Urlaubsansprüche aufgrund der Elternzeit kürzen?
- Besteht Kündigungsschutz während der Inanspruchnahme von Elternzeit?
- Wann darf eine Kündigung ausgesprochen werden?
- Stellt die Beschäftigung als Ersatz für den Arbeitnehmer, der Elternzeit in Anspruch nimmt, einen sachlichen Grund zur Befristung dar?
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Wesentliche Regelungen
Mit dem BEEG soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzlich gefördert werden. So enthält es Regelungen über die Elternzeit und das Elterngeld. Das Gesetz hat das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst und enthält auch Bestimmungen zum besonderen Kündigungsschutz oder zur Verrechnung von Urlaubsansprüchen für die Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit. Beantragt bei Ihnen ein Arbeitnehmer Elternzeit oder möchten Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, beraten Sie PROBST · Rechtsanwälte über die damit verbundenen Rechtsfolgen, Rechte und Pflichten.
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Rechtsanwalt Eckhard Probst
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht