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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)


Wesentliche Regelungen


Mit dem BEEG soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesetzlich gefördert werden. So enthält es Regelungen über die Elternzeit und das Elterngeld. Das Gesetz hat das Bundeserziehungsgeldgesetz abgelöst und enthält auch Bestimmungen zum besonderen Kündigungsschutz oder zur Verrechnung von Urlaubsansprüchen für die Zeit der Inanspruchnahme von Elternzeit. Beantragt bei Ihnen ein Arbeitnehmer Elternzeit oder möchten Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, beraten Sie PROBST · Rechtsanwälte über die damit verbundenen Rechtsfolgen, Rechte und Pflichten.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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