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Tarifvertrags- und Streikrecht


Tarifvertragsgesetz (TVG) und Tarifvertrag


Die Grundlagen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Tarifvertragsrecht finden sich im Tarifvertragsgesetz (TVG). Der Tarifvertrag selbst regelt wiederum die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und stellt eine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften einerseits und einzelnen Arbeitgebern und/oder Vereinigungen von Arbeitgebern anderseits dar. Tarifverträge enthalten Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche Fragen ordnen können. Grundsätzlich ist der tarifgebundene Arbeitgeber rechtlich nur gehalten, die Mitglieder der tarifgebundenen Gewerkschaft nach den Bedingungen des Tarifvertrages zu beschäftigen. Oftmals gewährt er aber auch den Nichtmitgliedern dieselben Bedingungen. Motiv hierfür ist regelmäßig, dass er sie nicht durch eine Schlechterstellung zum Eintritt in eine Gewerkschaft veranlassen möchte.

Bei bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag einer der Tarifvertragsparteien der Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für „allgemeinverbindlich“ erklären. Der Tarifvertrag gilt dann für die bestimmte Branche, etwa im Bau, und ist daher als verbindliche Rechtsnorm von den Arbeitsvertragsparteien zu beachten.

Arbeitskampf


Unter dem Streik- bzw. Arbeitskampfrecht versteht man daneben die Ausübung kollektiven Drucks durch Streik der Arbeitnehmer oder ihre Aussperrung durch den Arbeitgeber. Auslöser ist regelmäßig ein nicht gelöster Interessenkonflikt zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite oder gescheiterte Verhandlungen über Entgelte und sonstige Arbeitsbedingungen.

Dienstleistungen


Sind Sie Arbeitgeber und wollen einen Firmentarifvertrag abschließen oder aber beabsichtigen Sie, einen Tarifverbund zu verlassen, unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte hilfreich mit ihrer Fachkompetenz und Erfahrung. Wissen Sie nicht, ob auf Ihr Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag anzuwenden ist oder aber für Sie unerkannt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag die wesentlichen Bestimmungen Ihres Arbeitsverhältnisses regelt. PROBST · Rechtsanwälte werden Sie über die rechtlichen Voraussetzungen kompetent informieren und umfassend beraten. Bei Fragen zu diesem Themenkomplex rufen Sie vielleicht einfach an oder vereinbaren einen Beratungstermin.

Kontakt


Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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