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Wasserrecht


Wasserhaushaltsrecht und Wasserwegerecht


Das Wasserrecht, das sich mit der Bewirtschaftung der Gewässer befasst, ist als besonderes Verwaltungsrecht Teil des öffentlichen Rechts. Unterteilen lassen sich das Wasserrecht in das Wasserhaushaltsrecht und das Wasserwegerecht. Bezweckt wird der Schutz des Wassers vor nachteiligen Eingriffen in seinen natürlichen Kreislauf, und zwar in allen seinen Zuständen, also als Fließwasser und als stehende Gewässer, als Grundwasser sowie als Schnee, Eis und auch als Dampf. Eine weitere Aufgabe ist die Erhaltung einwandfreier Wasserreserven. Darüber hinaus befasst sich das Wasserrecht mit der Sanierung verunreinigter Gewässer, mit dem Schutz vor Wassergefahren, der Sicherung des Gemeingebrauchs, also dem Zugang für die Allgemeinheit und der Ordnung der an Wasserressourcen gestellten Nutzungsansprüche.

Vorschriften


Im deutschen Recht ist das Wasserrecht mit Vorschriften auf Bundesebene, Landesebene und teilweise auch durch kommunales Satzungsrecht geregelt. Daneben ergeben sich europarechtliche Vorgaben für den Gewässerschutz unter anderem aus der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) als ein zentrales gemeinschaftsrechtliches Instrument, der Abwasserrichtlinie, der Umwelthaftungsrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Hochwasserrichtlinie.

 
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