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Abfallrecht


Gegenstand


Das Abfallrecht befasst sich als Teilgebiet des Umweltrechts mit der Behandlung, dem Transport, der Entsorgung und dem sonstigen Umgang mit Abfällen. Wie andere Rechtsgebiete heute auch, ist das Abfallrecht stark vom europäischen Recht geprägt. Hierzu gehören beispielhaft die Abfallrahmenrichtlinie oder die Abfallverbringungsverordnung. Eine wesentliche Normierung auf Bundesebene stellt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) dar. Es wird von einer Vielzahl von Rechtsverordnungen, den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer und weiteren Bestimmungen ergänzt.

Besonderheiten


Daneben gibt es außerhalb des Anwendungsbereichs des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes spezielle Vorschriften, die den Verbleib und die Behandlung bestimmter Stoffe regeln. Dies gilt etwa für Kernbrennstoffe und radioaktive Stoffe, deren Behandlung im Atomrecht geregelt wird. Ferner zählen hierzu das Bundes- und Landeswasserrecht für das Abwasser oder auch das Tierkörperbeseitigungsgesetz, das die Behandlung und den Verbleib von Tierkörpern, Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen normiert.

Dienstleistungen


Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit dem Abfallrecht oder werden Sie womöglich von einer Behörde in Anspruch genommen, beraten und unterstützen Sie PROBST · Rechtsanwälte aufgrund Ihrer besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Abfallrecht.

Kontakt


Ihre Ansprechpartner im Abfallrecht:

Rechtsanwalt Eckhard Probst

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Medizinrecht und Verwaltungsrecht

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