Rechtsschutzversicherungen
- Wann gilt ein Rechtsschutzfall als eingetreten?
- Was versteht man konkret unter einem Rechtsschutzfall?
- Ist der Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzvertrages für mich sinnvoll?
- Wodurch unterscheidet er sich vom Fahrer-Rechtsschutz?
- Sollte ein Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige abgeschlossen werden?
- Wodurch unterscheidet er sich vom Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige?
- Welchen Leistungsumfang hat der Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete?
- Tritt meine Rechtsschutzversicherung nach einem Verkehrsunfall mit Körperschaden ein?
- Warum ist der Rechtsschutz für Arbeits- und Dienstverhältnisse hilfreich?
- Übernimmt mein Versicherer die Verfahrenskosten in einem Arzthaftungsstreit?
- Wann tritt der Sozialrechtsschutz ein?
- Kann ich als Arzt auch den vorgerichtlichen Rechtsschutz in Abrechnungsstreitigkeiten versichern?
- Sind Disziplinarverfahren vom Deckungsschutz umfasst?
- Gegen mich als Arzt wird wegen einer fahrlässigen Körperverletzung ermittelt. Habe ich Versicherungsschutz?
- Was versteht man unter Spezial-Straf-Rechtsschutz und welcher Zweck wird damit verfolgt?
- Welchen Leistungsumfang hat der Opfer-Rechtsschutz?
- Was für Leistungsausschlüsse gibt es?
- Umfasst der Rechtsschutz Streitigkeiten mit dem eigenen Versicherer?
- Was besagt der Baurisikoausschluss?
- ...
Ist der Abschluss sinnvoll?
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, selbstständiger Unternehmer oder Freiberufler sind: In der heutigen Zeit benötigt man schnell einen Rechtsanwalt zur Vertretung der eigenen Rechte. Demzufolge kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll erscheinen. Mit dem Rechtsschutzversicherungsvertrag verpflichtet sich der Versicherer, gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers die sich aus dem Vertrag näher ergebenden Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen.
Die gegenseitigen Rechte, Pflichten und Obliegenheiten aus dem Versicherungsverhältnis ergeben sich neben den vertraglichen Absprachen aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den regelmäßig vereinbarten allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB). Für spezielle Leistungen werden neben den ARB regelmäßig auch besondere Bedingungen zum Versicherungsvertrag vereinbart.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Rechtsschutzversicherers umfasst bis zu der vertraglich vereinbarten Deckungsgrenze, die in der Regel 250.000,00 € beträgt, grundsätzlich
- die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts,
- etwaige Zeugengelder,
- die Vergütung der durch das Gericht bestimmten Sachverständigen und Gutachter,
- die Gerichtskosten und
- die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenpartei im Falle des Unterliegens.
Geldstrafen und Bußgelder werden durch den Versicherer jedoch nicht übernommen. Etwas anderes gilt regelmäßig für Strafkautionen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen.
Selbstbeteiligung und Wartezeit
Oftmals sind Selbstbeteiligungen des Versicherten, in der Regel Beträge zwischen 150,00 und 200,00 € vorgesehen, wobei der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss überlegen sollte, gegen Zahlung einer gering erhöhten Prämie eine Selbstbeteiligung nicht zu vereinbaren. Zu beachten ist, dass der Versicherungsschutz nach Abschluss eines Versicherungsvertrages grundsätzlich erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 3 Monaten eintritt, also für Versicherungsfälle besteht, die auch erst nach Ablauf dieser Zeit eintreten. Bei Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, wenn Sie sich beispielsweise nicht sicher sind, ob Ihr Rechtsproblem versichert ist, helfen Ihnen PROBST · Rechtsanwälte gern weiter.
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht