Sachversicherungsrecht
Mit der Sachversicherung wird das Interesse an Sachen als Bestandteil der Schadensversicherung versichert. Hierzu zählen insbesondere
- die Einbruchdiebstahlversicherung,
- die Feuerversicherung,
- die Gebäudeversicherung,
- die Kfz-Kaskoversicherung,
- die Hausratsversicherung sowie
- die Reise- und Reisegepäckversicherung.
Im Regelfall zahlt die Versicherung bei Eintritt des Versicherungsfalls den Betrag aus, der zur Beseitigung des Schadens erforderlich ist.
Obliegenheitspflichtverletzungen
Obliegenheitsverletzungen können dazu führen, dass der Versicherer keine Leistung erbringen muss. Bei Sturm- und Hochwasser muss einerseits überprüft werden, ob die hierauf beruhenden Schäden überhaupt mit der Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Andererseits kann sich bedingungsgemäß ergeben, dass bei Ankündigung derartiger Ereignisse der Versicherungsnehmer zum Schutz der versicherten Sachen tätig werden und Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Tritt ein Schaden ein und hat er nicht bedingungsgemäß gehandelt, setzt er sich der Gefahr aus, dass die Versicherung ihm vorhält, er habe seine Instandhaltungsobliegenheiten verletzt.
Einbruchdiebstähle
Bedauerlicherweise nehmen die Einbruchdiebstähle stetig zu. Für den Eintritt der Versicherung müssen die bedingungsgemäßen Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen etwa plausible Spuren, die ein gewaltsames Eindringen in die versicherten Räume belegen. Darüber hinaus darf der Versicherungsnehmer den Tätern durch ein Offenstehenlassen der Türen oder einfaches Zuziehen der Eingangstüren ohne Verschluss die Tat nicht grob fahrlässig ermöglicht oder sonst wie begünstigt haben.
Dienstleistungen
Da die Abgrenzung zwischen der einfachen Fahrlässigkeit und der groben Fahrlässigkeit, die zum Ausschluss der Versicherungsleistung führt, selbst in der Rechtspraxis unterschiedlich beantwortet werden kann, sollte man frühzeitig eine rechtliche Beratung wahrnehmen. PROBST · Rechtsanwälte unterstützen Sie fachkompetent und praxisnah bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Versicherungsrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht