Arzneimittel- und Heilmittelrecht
- Welcher Untersuchung wird ein Arzneistoff unterzogen?
- Welche Behörden sind für die Zulassung von Arzneimitteln zuständig?
- Was sind Festbeträge?
- Welchen Zweck hat die Bonus-Malus-Regelung?
- Was sind Generika?
- Kann der Arzt mir auch ein teures Arzneimittel verordnen?
- Was passiert, wenn ich ein Arzneimittel nicht vertrage?
- Wie lange besteht die automatische Verschreibungspflicht für neue Arzneistoffe?
- Welches Ziel wird mit dem Arzneimittelgesetz (AMG) verfolgt?
- Was regelt das BtMG?
- Welche Angaben muss ein Betäubungsmittel enthalten und welche davon sind vom Arzt eigenhändig auszufüllen?
- Welche Gültigkeitsdauer hat ein Betäubungsmittelrezept?
- Was versteht man unter einer Chargenbezeichnung?
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Regelungen
Eine besondere Bedeutung hat in der heutigen Zeit im Arzt- und Medizinrecht das Arznei- und Heilmittelrecht. Eine zeitgemäße berufliche Tätigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen ist ohne dieses Teilrechtsgebiet nicht mehr vorstellbar. Das Arznei- und Heilmittelrecht ist vielen Rechtsnormen unterworfen. Es beginnt bei der Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit zur Herstellung von Arzneimitteln und den gewerberechtlichen Besonderheiten und setzt sich bei der Zulassung von Arzneimitteln bis hin zu deren Vertrieb und der Verschreibung durch den Arzt - entweder zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung oder in Form von sogenannten Privatverordnungen – fort. Die Materie des Arznei- und Heilmittelrechts ist folglich sehr komplex und wird immer stärker durch europäische Regelungen bestimmt. Daneben sind nicht nur die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Denn es bestehen hier nicht nur viele untergesetzliche Bestimmungen sowie Regelungen, sondern auch vielfältige untergesetzliche Normen sowie Regelungen der Spitzenverbände auf Bundes- und Landesebene.
Dienstleistungen
PROBST · Rechtsanwälte beraten Sie bei Bedarf aufgrund ihrer besonderen Spezialisierung auf diesem umfassenden Rechtsgebiet. Dies betrifft ergänzend selbstverständlich auch die wichtigen Aspekte der Werbung für Arznei- und Heilmittel, also unter anderem Fragen der Zulässigkeit und die Grenzen bei der Werbung.
Kontakt
Ihre Ansprechpartnerin im Arznei- und Heilmittelrecht:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst
Ärztin sowie Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht