Privates Baurecht
- Wie und wodurch kommt ein Bauerrichtungsvertrag verbindlich zustande?
- Was sind Zweck und typischer Inhalt eines Bauvertrages im Hoch-, Tief-, und Straßen?
- Wann verjähren die Haftungs- und Gewährleistungsrechte gegen Bauunternehmen?
- Welche Besonderheiten gelten im Schiffs- und Yachtbau?
- Wie rechnen Bauhandwerker und Bauunternehmer ihre Leistungen prüffähig und richtig ab?
- Was ist ein Aufmaß, wann ist es notwendig, und wie wird es aufgestellt und geprüft?
- Was sind die Besonderheiten und Unterschiede von Einheitspreisvertrag, Pauschalpreisvertrag, Globalpauschalpreisvertrag, Detailpauschalpreisvertrag, Stundenlohnvertrag, Selbstkostenerstattungsvertrag?
- Wann kann der Unternehmer seine Leistungen nach Stundenlohn abrechnen?
- Was regelt die VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen)?
- Wie wird die VOB/B zwischen Unternehmern und/oder Privatpersonen verbindlicher Vertragsbestandteil?
- Welche Sicherheiten gibt es am Bau?
- Unter welchen Voraussetzungen können Auftraggeber und Unternehmer für die von dem anderen Teil zu erbringende Leistungen Sicherheiten (z.B. Bankbürgschaft) verlangen?
- Unter welchen Voraussetzungen können Bauunternehmer, Architekten oder Ingenieure sowie der Auftraggeber (Bauherr) Leistungen verweigern (Leistungsverweigerungsrecht) oder zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht)?
- Unter welchen Voraussetzungen können Auftraggeber oder Auftragnehmer einen Bauvertrag vorzeitig oder fristlos aus wichtigem Grund kündigen?
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Bauvertrag
Im Unterschied zum öffentlichen Baurecht regelt das private Baurecht den Interessenausgleich privater Grundstückeigentümer – zivilrechtliches Nachbarrecht – und das Bauvertragsrecht. Hinzu kommt das Recht der Architekten und Ingenieure aber auch die Vergabe von Bauaufträgen, was wiederum mit einem öffentlich-rechtlichen Aspekt einhergeht. Hiermit verbunden werden vielschichtige Fragen aufgeworfen.
Kontakt
Ihre Ansprechpartner im Baurecht:
Rechtsanwalt Eckhard Probst