Tagung des Medizin-Verbundes imLEBEN am 02. April 2011 in Erfurt
Vortrag der Rechtsanwälte PROBST über die juristischen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Kostenübernahme bei biologischen Behandlungsverfahren gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), den aktuellen Stand in der Rechtspraxis und Perspektiven als Themenschwerpunkt der Jahrestagung 2011 des Medizin-Verbundes imLEBEN als Bestandteil der Gesundheitsstiftung imLEBEN am 02. April 2011 im Augustinerkloster in der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt.
Anschließende Diskussion über die Pflicht zur Kostenübernahme alternativer Behandlungsmethoden durch die gesetzliche und private Krankenversicherung bei lebensbedrohlichen Erkrankungen sowie Handlungsvorschläge für die medizinische Praxis.
Der Nikolausbeschluss
und seine praktischen Auswirkungen für die gesetzliche Krankenversicherung und für die private Krankenversicherung
Referenten:
Rechtsanwältin Dr. med. Annette Probst und Rechtsanwalt Eckhard Probst
Vortrag